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Aphorismen, Lebensweisheiten, Denkanstöße – Planung ist die Umsetzung von Wünschen (Teil 1)

Aphorismen, Lebensweisheiten, Denkanstöße

„Sag mir, wie ein Projekt beginnt und ich sage Dir, wie es endet“

„Die Kunst, Pläne zu machen, besteht darin, den Schwierigkeiten ihrer Ausführung zuvorzukommen.“

Es ist immer wieder erstaunlich welchen Zeitaufwand Menschen betreiben um einen Urlaub oder eine Feier  zu organisieren aber gleichzeitig bei dem Bau eines Hauses darauf vertrauen , dass die Beauftragung eines Architekten zur Planung des Hauses automatisch ein gutes Gewerk bedeutet.

Der Architekt (altgriechisch ἀρχιτέκτων architékton „oberster Handwerker, Baukünstler, Baumeister“; aus ἀρχή arché „Anfang, Ursprung, Grundlage, das Erste“ und τέχνη téchne „Kunst, Handwerk“) befasst sich mit der technischen, wirtschaftlichen, funktionalen und gestalterischen Planung und Errichtung oder Änderung von Gebäuden und Bauwerken vorwiegend des Hochbaues. Seine Kernkompetenz ist das über das Bauen hinausgehende Schaffen von . (Wikipedia, kein Datum)

Wikipedia. (kein Datum). Von https//de.wikipedia.org/wiki/Architekt abgerufen

Die Aufgabe eines Architekten ist ein Bauentwurf zu gestalten ,Baugenehmigungen einzuholen , Angebote zu prüfen  und ggfls. in der Bauphase die Bauleitung zu übernehmen.

Die technische Seite der Gewerke sollte von Fachleuten übernommen werden.

Für die Statik wird ein Statiker beauftragt der die Statik des Hauses berechnet . Für den Wärmeschutz zeichnet ein Energieberater verantwortlich. Diese erstellen die theoretischen Grundlagen für die Erstellung des Bauvorhabens die von Handwerkern dann umgesetzt werden sollen.

Was hier immer wieder übersehen wird , dass z.B. die Umsetzung des Wärmeschutzes (GEG Gebäudeenergiegesetz) weiterführende Berechnungen erforderlich sind , die nicht durch den Statiker oder Energieberater geleistet werden aber gravierende Auswirkungen auf die Behaglichkeit , Energiekosten , investive Kosten und Lebensdauer haben.

Diese sind auch Dinge die dem Stand und Regeln der Technik entsprechen müssen und deshalb auch bindend zu erstellen sind.(Siehe hier Stand der Technik , Rgeln der Technik

Im Bereich des SHK (Sanitär,Heizung,Klima) sind dies die Berechnungen des Wärmebedarfs unter Berücksichtigung des Wärmeschutznachweises(GEG) Berechnung des Wärmeübergangs innerhalb des Gebäude  , Heizungs-Rohrnetzberechnung um den bindend vorgeschriebenen hydraulischen Abgleich vorzunehmen sowie die Auslegung des Wärmeerzeugers und der Heizungspumpen .

Auch die Erstellung eines Lüftungskonzeptes ist von großer Bedeutung . Hier wird gesondert nochmals eingegangen.

Aber auch die Berechnung der Trinkwasserinstallation ist von Bedeutung. Wasser ist ein Lebensmittel und kann , unsachgemäß behandelt zu erheblich gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Vielfach sind Bauherrn der Meinung , dass mit Beauftragung einer Heizung oder sanitären Anlage die Planungsleistung mit beinhaltet ist . Dies ist nicht zutreffend. Die VOB (Verdingungsordnung Bau) zeigt nur eine Prüfpflicht von Planungsunterlagen auf die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu übergeben hat . Nicht aber die Planung selber . Diese liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers(Bauherrn(in).

Aus diesem Grund steht vor der Ausführung immer das Gespräch mit dem Hausnutzer die neben der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen auch immer die Wünsche des Kunden im Focus haben.

Hier sind deshalb auch Dinge wir Gesundheit , Allergien , Alter etc. mit zu berücksichtigen . Denn  die beste Technik nützt falsch eingesetzt niemanden.

Aus diesem Grund steht bei Accurate plus immer die Beratungs-,und Planungsleistung an erster Stelle .

 

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